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   VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496   

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VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496 (https://dejure.org/2014,52657)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496 (https://dejure.org/2014,52657)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. November 2014 - Au 5 S 14.1496 (https://dejure.org/2014,52657)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496
    Die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ist daher verfassungsrechtlich wie einfachgesetzlich nach § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Regel und der Sofortvollzug die Ausnahme (BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3618/3619).

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der vollständigen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mit der Begründung, dass der Antragsteller auch in Zukunft wegen fehlender Zuverlässigkeit keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV habe, setzt im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung daher weiter voraus, dass die Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 12.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3617; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3618/3619; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - Rn. 27; BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - Rn. 19).

  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 22 CS 14.1186

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis: Münchener Lokal darf nicht vorläufig

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496
    Die Anordnung des Sofortvollzuges kann allerdings ausnahmsweise durch kollidierende Verfassungsgüter wie die Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter ausnahmsweise gerechtfertigt sein (BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 C 13.2348 - juris Rn. 16).

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der vollständigen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mit der Begründung, dass der Antragsteller auch in Zukunft wegen fehlender Zuverlässigkeit keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV habe, setzt im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung daher weiter voraus, dass die Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 12.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3617; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3618/3619; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - Rn. 27; BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - Rn. 19).

  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 22 CS 13.2348

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Maklererlaubnis

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der vollständigen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mit der Begründung, dass der Antragsteller auch in Zukunft wegen fehlender Zuverlässigkeit keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV habe, setzt im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung daher weiter voraus, dass die Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 12.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3617; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3618/3619; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - Rn. 27; BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - Rn. 19).

    ... ist danach ein effektiver Rechtsschutz nur dann gewährleistet, wenn der für sofort vollziehbar erklärte Eingriff in die grundrechtlich gewährleistete Berufsfreiheit noch einmal einer gesonderten, über die Beurteilung der zugrunde liegenden Versagungsverfügung hinausgehenden Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen wird (BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - juris Rn. 16).

  • BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerrufs gegen die Entziehung

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der vollständigen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mit der Begründung, dass der Antragsteller auch in Zukunft wegen fehlender Zuverlässigkeit keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV habe, setzt im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung daher weiter voraus, dass die Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 12.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3617; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3618/3619; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - Rn. 27; BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - Rn. 19).
  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 22 CS 13.594

    Sofortige Vollziehbarkeit; Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Untersagung der

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der vollständigen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mit der Begründung, dass der Antragsteller auch in Zukunft wegen fehlender Zuverlässigkeit keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV habe, setzt im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung daher weiter voraus, dass die Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 12.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3617; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3618/3619; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - Rn. 27; BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - Rn. 19).
  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 22 CS 14.182

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der vollständigen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mit der Begründung, dass der Antragsteller auch in Zukunft wegen fehlender Zuverlässigkeit keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV habe, setzt im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung daher weiter voraus, dass die Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 12.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3617; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3618/3619; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - Rn. 27; BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - Rn. 19).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496
    Eine nationale Regelung, die Verbote des Sammelns, der Annahme, der Bestellung und der Übertragung von Wetten, insbesondere über Sportereignisse, enthält, stellt, wenn der betreffende Mitgliedsstaat keine Konzession oder Genehmigung erteilt, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs dar, die nur dann gerechtfertigt ist, wenn sie auf zwingende Gründe des Allgemeininteresses gestützt ist, geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist und sie in nicht diskriminierender Weise angewandt wird (vgl. EuGH, U.v. 6.11.2003 - C-243/01 Gambelli u.a. - juris Leitsätze).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496
    Es kommt also darauf an, ob ein Gewerbetreibender, der gegen seine Pflichten verstoßen hat, nach dem Gesamtbild seines Verhaltens wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage sein wird, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, B.v. 26.9.2991 - 1 B 115/91 - juris; BVerwG, B.v. 9.4.1997 - 1 B 81/97 - GewArch 1999, 72 f.).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496
    Unabhängig davon hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 1. Juni 2011 (BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 8 C 2/10 - juris Rn. 55) festgestellt, dass der Erlaubnisvorbehalt grundsätzlich eine vollständige Untersagung nur bei Fehlen der Erlaubnisfähigkeit rechtfertigt.
  • OVG Saarland, 06.12.2012 - 3 B 268/12

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; hier: Versagung der Anordnung der

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496
    Solange dieser durch die verzögerte Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrages bedingte Schwebezustand andauert, kann dem Antragsteller das Fehlen einer Erlaubnis voraussichtlich nicht angelastet werden (vgl. OVG Saarlouis, B.v. 6.12.2012 - 3 B 268/12 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 24.8.2008 - A.OVG 1 S 44.12 - juris; a.A. OVG NRW, U.v. 25.2.2014 - 13 A 351-12 - juris Rn. 71 zur Veranstaltung von Glücksspielen im Internet).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge von Steuerrückständen, Schätzung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 1 S 44.12

    Beschwerde; sofort vollziehbare Untersagungsverfügung; Glücksspielveranstalter

  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 CS 13.2300

    Rechtsgrundlage für die Untersagung des Betriebs einer ohne die erforderliche

  • OVG Bremen, 24.06.2015 - 2 B 12/15

    Aktualisierung von Ermessenserwägungen bei einer Untersagung der Vermittlung von

    Dem wird entgegengehalten, dass es für die Annahme eines derartigen Kontrolldefizits keine belastbaren Anhaltspunkte gebe, so dass eine vollständige Untersagung unverhältnismäßig sei (VG Hamburg, Beschluss v. 29.04.2013 - 4 E 331/12; VG Augsburg, Beschluss v. 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496 - [...]; tendenziell auch: BayVGH, Beschluss v. 06.05.2015 - 10 CS 14.2669 - [...], der die Frage offen gelassen hat; vgl. zu einer Ermessensreduzierung auf Null: VG Würzburg, Urteil v. 29.03.2012 - W 5 K 11.716 -, [...]).
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